Abschreibungen haben die Aufgabe, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens entsprechend dem eingetretenen oder vermuteten Wertverzehr auf die Jahre der Nutzung zu verteilen.
Der Wertverzehr kann folgende Ursachen haben:
verbrauchsbedingter, technischer Wertverzehr, wie Abnutzung, natürlicher Verschleiß,
wirtschaftlich bedingte Wertminderung infolge
technischen Fortschritts
Nachfrageverschiebungen
sinkender Preise,
zeitlich bedingter Wertverlust, wie z.B. Ablauf von Patenten, Nutzungsrechten u.ä. Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwandspositionen dargestellt und dienen hier einer realistischen Darstellung der Ertragslage des Unternehmens. In der Bilanz mindern sie die Wertansätze der Anlagegüter, wodurch hier ein reales Bild der Vermögenslage des Unternehmens entsteht.
Um die Höhe der Abschreibungen eines Anlagegutes in der Handels- und in der Steuerbilanz bestimmen zu können, müssen zunächst
In der Kostenrechnung werden sowohl lineare, degressive, arithmetisch-degressive (digitale) sowie leistungsbezogene und progressive Abschreibungen genutzt.